Kübra Boyraz, 38, besuchte am 19. September 2020 das Wellnesscenter in einer Residenz in Beylikdüzü, Istanbul.
Bei Boyraz, die Botox an der Hüfte bekam, ging es nach dem Eingriff schlechter.
Boyraz, der von den Mitarbeitern des Schönheitszentrums in seiner Wohnung zurückgelassen wurde, wurde ins Krankenhaus gebracht, weil sich sein Zustand verschlechterte.
Wiederherstellung fehlgeschlagen
Die unglückliche Dame konnte jedoch trotz der Eingriffe nicht gerettet werden und verlor ihr Leben.
Als der Vorfall vor Gericht gebracht wurde, wurde die Anklage vorbereitet.
In der Anklageschrift wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu 12 Jahren für den Allgemeinmediziner Öner Özsoyeri gefordert, während für Erdal Doğruya, der die Injektion ohne Arzt durchgeführt haben soll, eine Freiheitsstrafe von bis zu 17 Jahren gefordert wurde.
Gegen die beiden anderen Angeklagten Ömer Elmalı und Bülent Bostancı wurde eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren gefordert.
Der Staatsanwalt gab seine Stellungnahme ab
Die Verhandlung zu diesem Fall fand heute statt.
Die Angeklagten nahmen nicht an der Anhörung vor dem 13. Strafgericht erster Instanz in Büyükçekmece teil.
Die Staatsanwältin begründete ihre Meinung in der mündlichen Verhandlung mit den Worten, dass Kübra Boyraz am Tag des Vorfalls das von den Angeklagten betriebene Wellnesscenter aufgesucht habe und sich die Hüften füllen ließ. Später seien ihr chemische und toxikologische Elemente in ihr Blut und ihre Lunge eingemischt worden Sie starb an diesen Komplikationen.
Ein Angeklagter starb während des Prozesses
In der Stellungnahme wurde festgestellt, dass die Angeklagten Erdal Doğruya und Öner Özsoyeri am Tod des Verstorbenen schuld seien und dass der Angeklagte Erdal Doğruya noch während des Prozesses gestorben sei.
In der Stellungnahme sagte der Angeklagte Öner Özsoyeri, ein Arzt, „Verursacht den Tod nicht durch bewusste Fahrlässigkeit“Es wurde gefordert, dass er wegen seines Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, 8 Monaten und 9 Jahren verurteilt wird.
Zu den beiden anderen Angeklagten wurde im Gutachten keine rechtliche Bewertung vorgenommen.
„Hier handelt es sich um vorsätzliche Tötung“
Das Gericht vertagte die Anhörung und gab dem Anwalt des Angeklagten Öner Özsoyeri Zeit, eine Stellungnahme gegen das Gutachten abzugeben.
Fahri Solmazgül, der Anwalt der Familie von Kübra Boyraz, behauptete, der Staatsanwalt habe die beiden Angeklagten nicht beurteilt und ein unvollständiges Gutachten erstellt. „Bei diesem Vorfall handelt es sich nicht um fahrlässige Tötung. Wenn Sie einen Grundschulabsolventen an einem nicht lizenzierten Arbeitsplatz einem chirurgischen Eingriff unterziehen, liegt möglicherweise ein vorsätzlicher Mord vor. Wir werden fordern, dass der Fall vor dem schweren Strafgericht verhandelt wird.“benutzte seine Worte.
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