Leyla B. soll das Gesäß des männlichen Anwalts (TBA) berührt haben, als dieser auf einem Markt im Bezirk Çankaya in Ankara einkaufte.
TBA reichte eine Beschwerde gegen Leyla B. wegen Belästigung ein.
„Ich wurde tatsächlich belästigt“
Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara leitete Ermittlungen ein.
Gegen Leyla B. wurde eine Klage eingereicht, in der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wegen des Vergehens „sexueller Übergriff durch Belästigung“ gefordert wird.
freigesprochen
Leyla B., die die Anschuldigungen bei der Anhörung vor dem 55. Strafgericht erster Instanz in Ankara zurückwies, „Diesen Fehler, der mir vorgeworfen wurde, habe ich nicht begangen. Ich wurde tatsächlich belästigt.“sagte.
Später entschied das Gericht, Leyla B. freizusprechen.
Ensonhaber